742.141.21
VTEOCVMOVF
CH
Art. 7 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) - Erweiterungen und Einschränkungen der Bescheinigung
VTE; 2. Kapitel: Führerausweise und Bescheinigungen
Art. 7 VTE · Erweiterungen und Einschränkungen der Bescheinigung
Das BAV kann Erweiterungen und Einschränkungen der Bescheinigungen nach den Artikeln 4 und 5 genehmigen, wenn die betrieblichen oder fahrdienstlichen Erfordernisse dies bedingen.
Eine Erweiterung oder Einschränkung ist in der Bescheinigung einzutragen.
Das BAV erlässt Richtlinien über die Erweiterungen und Einschränkungen der Bescheinigungen.