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742.141.21 VTEOCVMOVF CH

Art. 7 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) - Erweiterungen und Einschränkungen der Bescheinigung

VTE; 2. Kapitel: Führerausweise und Bescheinigungen
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Art. 7 VTE · Erweiterungen und Einschränkungen der Bescheinigung

Das BAV kann Erweiterungen und Einschränkungen der Bescheinigungen nach den Artikeln 4 und 5 genehmigen, wenn die betrieblichen oder fahrdienstlichen Erfordernisse dies bedingen.

Eine Erweiterung oder Einschränkung ist in der Bescheinigung einzutragen.

Das BAV erlässt Richtlinien über die Erweiterungen und Einschränkungen der Bescheinigungen.

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