742.141.21
VTEOCVMOVF
CH
Art. 60 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) - Ausstand
VTE; 7. Kapitel: Beurteilende Stellen
Art. 60 VTE · Ausstand
Die Beurteilung von eigenen Patienten und Patientinnen oder von Verwandten ist nicht zulässig.
Kennt ein Vertrauensarzt oder eine Vertrauensärztin eine zu untersuchende Person aus einer anderen Tätigkeit, so darf er oder sie die vertrauensärztliche Untersuchung nur durchführen, wenn keine Befangenheit vorliegt.
Im Übrigen gilt Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren.