742.141.21
VTEOCVMOVF
CH
Art. 52 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) - Ernennung
VTE; 7. Kapitel: Beurteilende Stellen
Art. 52 VTE · Ernennung
Das BAV ernennt die Prüfungsexperten und -expertinnen auf Antrag des ausbildenden Eisenbahnunternehmens. Die Ernennung erfolgt schriftlich nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.