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Art. 30 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) - Inhalte der theoretischen Prüfung

VTE; 3. Kapitel: Erwerb der Zulassung
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Art. 30 VTE · Inhalte der theoretischen Prüfung

Die in der theoretischen Prüfung gestellten Fragen betreffen die Teilgebiete der gestützt auf Artikel 17 Absatz 3 EBG vom BAV erlassenen Fahrdienstvorschriften (Schweizerische Fahrdienstvorschriften) und der Betriebsvorschriften für die Bahnnetze der Eisenbahnunternehmen nach Anhang 1 sowie der Betriebsvorschriften der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Der Schwierigkeitsgrad entspricht der Kategorie.

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