742.141.21
VTEOCVMOVF
CH
Art. 23 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) - Aufbau
VTE; 3. Kapitel: Erwerb der Zulassung
Art. 23 VTE · Aufbau
Eine Fähigkeitsprüfung setzt sich aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung zusammen. Die theoretische Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In begründeten Einzelfällen kann das BAV Abweichungen bewilligen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
A-3314/2014 (Art. 23 Abs. 2 Bst. c Richtlinie BAV i.V.m. Art. 14 Abs. 7 VTE)
Tram Driver's Psychological Fitness Appeal
Cited as the basis for allowing a repeat of the psychological fitness examination after a year.