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742.141.21 VTEOCVMOVF CH

Art. 2 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) - Geltungsbereich

VTE; 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 VTE · Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für Eisenbahnunternehmen, die dem Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG) unterstehen, und für weitere Unternehmen, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Eisenbahnbereich ausüben.

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