742.141.21
VTEOCVMOVF
CH
Art. 2 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) - Geltungsbereich
VTE; 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 VTE · Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Eisenbahnunternehmen, die dem Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG) unterstehen, und für weitere Unternehmen, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Eisenbahnbereich ausüben.