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742.141.21 VTEOCVMOVF CH

Art. 1 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) - Gegenstand

VTE; 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 VTE · Gegenstand

Diese Verordnung regelt: a. die Zulassung von Personen zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen; b. die Ernennung der Prüfungsexperten und Prüfungsexpertinnen; c. die Ernennung der Vertrauensärzte und Vertrauensärztinnen; d. die Ernennung der Vertrauenspsychologen und Vertrauenspsychologinnen.

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