742.141.21
VTEOCVMOVF
CH
Art. 1 Verordnung des UVEK vom 27. November 2009 über die Zulassung zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen (VTE) - Gegenstand
VTE; 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 VTE · Gegenstand
Diese Verordnung regelt: a. die Zulassung von Personen zum Führen von Triebfahrzeugen der Eisenbahnen; b. die Ernennung der Prüfungsexperten und Prüfungsexpertinnen; c. die Ernennung der Vertrauensärzte und Vertrauensärztinnen; d. die Ernennung der Vertrauenspsychologen und Vertrauenspsychologinnen.