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741.621 SDR CH

Art. 30 Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) - Übergangsbestimmung

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Art. 30 SDR · Übergangsbestimmung

Einträge in Fahrzeugausweise von Tankfahrzeugen nach Artikel 15 der Verordnung vom 17. April 1985 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse ersetzen bis zum nächsten Halterwechsel oder bis zur nächsten Fahrzeugprüfung die gemäss ADR geforderte Zulassungsbescheinigung.

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