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741.621 SDR CH

Art. 28 Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) - Anpassungen und Weisungen

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Art. 28 SDR · Anpassungen und Weisungen

Die Anhänge dieser Verordnung können vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Departement) erlassen und geändert werden.

Das Departement kann für den Vollzug dieser Verordnung Weisungen erlassen.

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