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741.621 SDR CH

Art. 2 Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) - Abgrenzung zur GGBV

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Art. 2 SDR · Abgrenzung zur GGBV

Für die Unternehmungen, die gefährliche Güter befördern, verpacken, einfüllen, versenden, laden oder entladen, gelten für die Ernennung, die Aufgaben, die Ausbildung und die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten zusätzlich die Bestimmungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) vom 15. Juni 2001 .

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