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741.621 SDR CH

Art. 19 Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) - Verletzung der Bestimmungen über den Versand der Güter

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Art. 19 SDR · Verletzung der Bestimmungen über den Versand der Güter

Mit Busse wird bestraft, wer: a. ein gefährliches Gut, das nach dieser Verordnung nicht befördert werden darf, zur Beförderung übergibt oder selbst transportiert; b. ein gefährliches Gut zur Beförderung übergibt, ohne sich zu vergewissern, dass der Transport nach den in dieser Verordnung vorgeschriebenen Bedingungen durchgeführt wird; c. die geforderten Sicherheits- und Dokumentationspflichten sowie die übrigen Pflichten nicht oder nur mangelhaft wahrnimmt; d. ein gefährliches Gut befördern lässt, ohne den Beförderer oder den Fahrzeugführer über den Zustand und die Beschaffenheit des Gutes zu orientieren.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

91.2013.94 · ti (art. 19 lett. B-D SDR in relazione con gli art. 4 cpv. 1, 7, 8, 9, 10 cpv. 1, 14, 15 SDR, 103, 106 cpv. 1 LCStr)
Acquittal in Dangerous Goods Transport Violation Case
These provisions concern the substantive grounds related to dangerous goods transport regulations from which the defendant was acquitted.
91.2013.94 · ti (art. 19 lett. B-D SDR)
Acquittal in Dangerous Goods Transport Violations Case
Cited in the section listing the provisions relevant to the charges from which the accused was acquitted.