741.621
SDR
CH
Art. 10 Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) - Zusätzliche Pflichten und Rechte der Fahrzeugführer
SDR
Art. 10 SDR · Zusätzliche Pflichten und Rechte der Fahrzeugführer
Der Fahrzeugführer muss vor der Beförderung gefährlicher Güter die vorgeschriebenen Dokumente zur Kenntnis nehmen.
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Fahrzeugführern, denen ein Gut zur Beförderung übergeben wird, das ihnen gefährlich erscheint, können vom Absender oder vom Beförderer eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass das Gut ungefährlich ist.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
91.2013.94 · ti (art. 10 cpv. 1 SDR)
Acquittal in Dangerous Goods Transport Violations Case
Cited in the section listing the provisions relevant to the charges from which the accused was acquitted.