Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
741.621 SDR CH

Art. 10 Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) - Zusätzliche Pflichten und Rechte der Fahrzeugführer

SDR
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 SDR · Zusätzliche Pflichten und Rechte der Fahrzeugführer

Der Fahrzeugführer muss vor der Beförderung gefährlicher Güter die vorgeschriebenen Dokumente zur Kenntnis nehmen.

...

Fahrzeugführern, denen ein Gut zur Beförderung übergeben wird, das ihnen gefährlich erscheint, können vom Absender oder vom Beförderer eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass das Gut ungefährlich ist.

← Art. 9 SDR Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) - Gegenstand und Geltungsbereich Art. 11 SDR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

91.2013.94 · ti (art. 10 cpv. 1 SDR)
Acquittal in Dangerous Goods Transport Violations Case
Cited in the section listing the provisions relevant to the charges from which the accused was acquitted.