741.41
VTSOETV
CH
Art. 116a Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) - Recyclingfähigkeit
VTS; 3. Teil: Technische Anforderungen; 2. Titel: Die Motorwagen; 6. Kapitel: Weitere Anforderungen und Zusatzausrüstungen
Art. 116a VTS · Recyclingfähigkeit
Fahrzeuge der Klassen M 1 und N 1 müssen bezüglich der Recyclingfähigkeit der Richtlinie 2005/64/EG entsprechen. Ausgenommen sind Fahrzeuge eines Typs mit einer EG-Kleinserien-Typengenehmigung oder von dem jährlich nicht mehr als 100 Stück hergestellt werden.