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Art. 39 Signalisationsverordnung (SSV) - Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt

SSV; 4. Kapitel: Vortrittssignale
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Art. 39 SSV · Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt

Das Signal «Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt» (3.05) zeigt dem Führer auf Nebenstrassen an, dass er bei der nächsten Verzweigung vortrittsberechtigt ist. Folgen sich mehrere Verzweigungen in kurzen Abständen, kann die Länge der Strecke, auf der der Führer vortrittsberechtigt ist, auf beigefügter Zusatztafel «Streckenlänge» (5.03) angegeben werden.

Innerorts kann das Signal «Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt» fehlen, wo der Führer rechtzeitig erkennen kann, dass den von rechts einmündenden Fahrzeugen der Vortritt entzogen ist, z. B. aufgrund der Signale «Stop» (3.01) oder «Kein Vortritt» (3.02), der Haltelinie (6.10) oder der Wartelinie (6.13).

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