734.7
LAPELLAELStromVG
CH
Art. 2 Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Stromversorgung (StromVG) - Geltungsbereich
StromVG; 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 StromVG · Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für Elektrizitätsnetze, die mit 50 Hz Wechselstrom betrieben werden.
Der Bundesrat kann den Geltungsbereich des Gesetzes oder einzelner Bestimmungen auf andere Elektrizitätsnetze ausdehnen, soweit dies nötig ist, um die Ziele dieses Gesetzes zu erreichen.