Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
734.241 CH

Verordnung des UVEK vom 12. November 2013 über die Übertragung von Untersuchungskompetenzen in Verwaltungsstrafverfahren an das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Starkstrominspektorat)

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Bundesrecht (SR / Fedlex)
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (4 Artikel)

Starkstrominspektorat

Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) ermittelt bei Widerhandlungen gegen die Artikel 55 und 56 EleG aus eigenem Antrieb oder auf Anzeige hin. Dazu nimmt es erste Untersuchungshandlungen vor; insbesondere kann es Befragungen durchführen und Auskünfte bei Behörden einholen.

Es überweist einen Fall zur abschliessenden Untersuchung dem Bundesamt für Energie (BFE).

Starkstrominspektorat

Das BFE kann vom ESTI jederzeit die Überweisung eines Falles verlangen.

Es kann anstelle des ESTI Untersuchungen durchführen.

Es kann das ESTI zu Untersuchungen beiziehen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →