Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
732.91 CH

Verordnung vom 23. August 1978 über zusätzliche Vereinbarungen zum Sperrvertrags-Kontrollabkommen (Sperrvertrags-Kontrollabkommen)

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Bundesrecht (SR / Fedlex)
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

Sperrvertrags-Kontrollabkommen

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wird beauftragt und ermächtigt, mit der Internationalen Atomenergie-Organisation die notwendigen Zusatzvereinbarungen abzuschliessen. Diese haben sich im Rahmen des Sperrvertrag-Kontrollabkommens zu halten.

Sperrvertrags-Kontrollabkommen

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation werden beauftragt und ermächtigt, mit dem Fürstentum Liechtenstein ein provisorisches Abkommen zwecks Übernahme der liechtensteinischen nationalen Kontrollaufgaben durch die schweizerische Kontrollinstanz abzuschliessen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →