732.21
ENSIVOIFSN
CH
Art. 7 Verordnung vom 12. November 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSIV) - Beschlussfähigkeit
ENSIV
Art. 7 ENSIV · Beschlussfähigkeit
Der ENSI-Rat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
Er beschliesst mit einfachem Mehr; die Präsidentin oder der Präsident hat den Stichentscheid.