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Art. 7 Verordnung vom 12. November 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSIV) - Beschlussfähigkeit

ENSIV
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Art. 7 ENSIV · Beschlussfähigkeit

Der ENSI-Rat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

Er beschliesst mit einfachem Mehr; die Präsidentin oder der Präsident hat den Stichentscheid.

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