732.13
VBRKORCSNORTN
CH
Art. 3 Verordnung vom 9. Juni 2006 über sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen in Kernanlagen (VBRK) - Anforderungen an die Sicherheit
VBRK
Art. 3 VBRK · Anforderungen an die Sicherheit
Die Anforderungen an die Sicherheit der BRK sind im Anhang 1 aufgeführt.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) wird beauftragt, die detaillierten Anforderungen an die Sicherheit der BRK in Richtlinien zu regeln.