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Art. 3 Verordnung vom 9. Juni 2006 über sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen in Kernanlagen (VBRK) - Anforderungen an die Sicherheit

VBRK
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Art. 3 VBRK · Anforderungen an die Sicherheit

Die Anforderungen an die Sicherheit der BRK sind im Anhang 1 aufgeführt.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) wird beauftragt, die detaillierten Anforderungen an die Sicherheit der BRK in Richtlinien zu regeln.

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