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Art. 69a Energieverordnung (EnV) - Räumliche Übersicht der Elektrizitätsproduktionsanlagen

EnV; 10. Kapitel: Untersuchung der Wirkungen, Geodaten und Datenbearbeitung
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Art. 69a EnV · Räumliche Übersicht der Elektrizitätsproduktionsanlagen

Die Vollzugsstelle dokumentiert gemäss den Vorgaben des BFE sämtliche registrierten Elektrizitätsproduktionsanlagen in Form von Geodaten und stellt die Geodaten dem BFE zu.

Das BFE erstellt und publiziert eine Gesamtsicht, die insbesondere folgende Angaben zu den einzelnen Elektrizitätsproduktionsanlagen enthält: a. Standort; b. Technologie; c. Anlagenkategorie; d. Leistung; e. Inbetriebnahmedatum; f. Angabe, ob die Anlage im nationalen Interesse ist oder nicht.

Wird eine Elektrizitätsproduktionsanlage erweitert, so enthält die Gesamtsicht zudem die Angaben zu Anlagenkategorie, Leistung und Inbetriebnahmedatum der Erweiterung.

Bei Photovoltaikanlagen publiziert das BFE zudem Angaben zur Ausrichtung und Neigung der Module, soweit diese Angaben bei der Vollzugsstelle vorhanden sind.

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