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725.116.21 MINVVOUMIN CH

Art. 2 Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (MinVV) - Festlegung der Bau- und Ausbaukosten

MinVV; 2. Kapitel: Nationalstrassen
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Art. 2 MinVV · Festlegung der Bau- und Ausbaukosten

Im Ausführungsprojekt wird festgelegt, welche Aufwendungen ganz oder teilweise als Bau- und Ausbaukosten gelten.

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