725.116.21
MINVVOUMIN
CH
Art. 2 Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (MinVV) - Festlegung der Bau- und Ausbaukosten
MinVV; 2. Kapitel: Nationalstrassen
Art. 2 MinVV · Festlegung der Bau- und Ausbaukosten
Im Ausführungsprojekt wird festgelegt, welche Aufwendungen ganz oder teilweise als Bau- und Ausbaukosten gelten.