Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
721.821 VAEWOCFHOIFI CH

Art. 7 Verordnung vom 25. Oktober 1995 über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) - Bemessung der Ausgleichsbeiträge

VAEW
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 VAEW · Bemessung der Ausgleichsbeiträge

Die Höhe der Ausgleichsbeiträge beträgt 50 Prozent der ermittelten Einbusse.

und 3 ...

← Art. 6 VAEW Verordnung vom 25. Oktober 1995 über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) Art. 8 VAEW →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →