Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
721.821 VAEWOCFHOIFI CH

Art. 6 Verordnung vom 25. Oktober 1995 über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) - Ermittlung der Einbusse

VAEW
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 VAEW · Ermittlung der Einbusse

Zur Ermittlung der Einbusse werden berücksichtigt: a. der entgangene Wasserzins; b. eine Pauschale für weitere Ausfälle in der Höhe von 25 Prozent des entgangenen Wasserzinses; c. die wirtschaftliche Realisierungswahrscheinlichkeit der Anlage.

Massgebend für die Ermittlung ist der Anhang.

← Art. 5 VAEW Verordnung vom 25. Oktober 1995 über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) Art. 7 VAEW →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →