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721.821 VAEWOCFHOIFI CH

Art. 2 Verordnung vom 25. Oktober 1995 über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) - Anspruchsberechtigtes Gemeinwesen

VAEW
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Art. 2 VAEW · Anspruchsberechtigtes Gemeinwesen

Anspruch auf Ausgleichsbeiträge hat das Gemeinwesen, das Einbussen an Wasserzinsen erleidet.

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