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721.821 VAEWOCFHOIFI CH

Art. 17 Verordnung vom 25. Oktober 1995 über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) - Beendigung der Schutzverpflichtung

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Art. 17 VAEW · Beendigung der Schutzverpflichtung

Der Vertrag nach Artikel 12 kann einvernehmlich zwischen den Parteien aufgehoben werden. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Ausgleichsbeiträge vom Zeitpunkt der Aufhebung an.

Das Bundesamt hört vorgängig das BAFU an.

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