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Art. 4 Bundesgesetz vom 18. März 2022 über Velowege (Veloweggesetz) - Velowegnetze für die Freizeit

Veloweggesetz
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Art. 4 Veloweggesetz · Velowegnetze für die Freizeit

Velowegnetze für die Freizeit dienen vorwiegend der Erholung und liegen in der Regel ausserhalb der Siedlungsgebiete.

Sie umfassen Strassen, Radwege, Wege, signalisierte Velowander- und Mountainbike-Routen und ähnliche Infrastrukturen.

Sie erschliessen und verbinden insbesondere für die Erholung geeignete Gebiete und Landschaften sowie Sehenswürdigkeiten, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Freizeitanlagen und touristische Einrichtungen.

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