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Art. 3 Bundesgesetz vom 18. März 2022 über Velowege (Veloweggesetz) - Velowegnetze für den Alltag

Veloweggesetz
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Art. 3 Veloweggesetz · Velowegnetze für den Alltag

Velowegnetze für den Alltag liegen in der Regel in oder zwischen Siedlungsgebieten.

Sie umfassen Strassen, Strassen mit Radstreifen, Velobahnen, Radwege, Wege, Veloparkierungsanlagen und ähnliche Infrastrukturen.

Sie erschliessen und verbinden insbesondere Wohngebiete, Arbeitsplätze, Schulen, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, öffentliche Einrichtungen, Einkaufsläden, Freizeit- und Sportanlagen sowie Velowegnetze für die Freizeit.

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