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ZWGLRSLASEC
CH
Art. 22 Bundesgesetz vom 20. März 2015 über Zweitwohnungen (ZWG) - Unrichtige Angaben
ZWG; 7. Kapitel: Strafbestimmungen
Art. 22 ZWG · Unrichtige Angaben
Wer vorsätzlich den zuständigen Behörden über Tatsachen, die für die Bewilligung, die Sistierung oder die Änderung einer Nutzungsbeschränkung nach diesem Gesetz von Bedeutung sind, unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder einen Irrtum dieser Behörden arglistig benutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Wer fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
200 2020 302 · be (Art. 22 ZWG)
Jurisdictional Dispute over Supplemental Benefits (EL) Following Alleged Cantonal Relocation
Mentioned in the context of potential liability under secondary criminal law concerning the Second Home Act, although not directly cited in the final orders 1 or 2.