Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
702 ZWGLRSLASEC CH

Art. 19 Bundesgesetz vom 20. März 2015 über Zweitwohnungen (ZWG) - Überprüfung der Wirkungen und Massnahmenvorschläge

ZWG; 6. Kapitel: Vollzug
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19 ZWG · Überprüfung der Wirkungen und Massnahmenvorschläge

Das Bundesamt für Raumentwicklung untersucht in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft regelmässig die Wirkungen dieses Gesetzes. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen auf die touristische und regionalwirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen untersucht.

Die betreffenden Departemente erstatten dem Bundesrat periodisch Bericht. In diesem werden bei Bedarf auch Massnahmen insbesondere im Bereich der Standortförderung vorgeschlagen. Diese Berichterstattung erfolgt erstmals vier Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes.

← Art. 18 ZWG Bundesgesetz vom 20. März 2015 über Zweitwohnungen (ZWG) - Gegenstand Art. 20 ZWG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →