Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
702 ZWGLRSLASEC CH

Art. 13 Bundesgesetz vom 20. März 2015 über Zweitwohnungen (ZWG) - Änderung

ZWG; 5. Kapitel: Änderung von Wohnungen in Gemeinden mit Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 ZWG · Änderung

Die Änderungen folgender Nutzungsbeschränkungen bedürfen einer Baubewilligung: a. Wechsel der Nutzung nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a in die Nutzung als touristisch bewirtschaftete Wohnung; b. Wechsel der Nutzung innerhalb der Nutzungskategorien nach Artikel 7 Absatz 2.

← Art. 12 ZWG Bundesgesetz vom 20. März 2015 über Zweitwohnungen (ZWG) - Gegenstand Art. 14 ZWG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →