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ZWGLRSLASEC
CH
Art. 13 Bundesgesetz vom 20. März 2015 über Zweitwohnungen (ZWG) - Änderung
ZWG; 5. Kapitel: Änderung von Wohnungen in Gemeinden mit Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent
Art. 13 ZWG · Änderung
Die Änderungen folgender Nutzungsbeschränkungen bedürfen einer Baubewilligung: a. Wechsel der Nutzung nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a in die Nutzung als touristisch bewirtschaftete Wohnung; b. Wechsel der Nutzung innerhalb der Nutzungskategorien nach Artikel 7 Absatz 2.