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Art. 29a Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG) - Beiträge an Projekte

RPG; 3. Titel: Bundesbeiträge
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Art. 29a RPG · Beiträge an Projekte

Der Bund kann in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden Projekte fördern, die nachhaltig der Verbesserung der Wohnqualität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Wohngebieten dienen.

Das Bundesamt für Raumentwicklung koordiniert diese Förderung mit den betroffenen Bundesstellen und stellt eine systematische Auswertung der Erfahrungen sicher.

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