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Art. 29 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG) - Beiträge an Entschädigungen für Schutzmassnahmen

RPG; 3. Titel: Bundesbeiträge
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Art. 29 RPG · Beiträge an Entschädigungen für Schutzmassnahmen

Der Bund kann an Entschädigungen für besonders bedeutsame Schutzmassnahmen nach Artikel 17 Beiträge leisten.

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