672.4
IQGLISINTLIFI
CH
Art. 7 Bundesgesetz vom 15. Juni 2012 über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) - Überweisung und Übermittlung an die Partnerstaaten
IQG
Art. 7 IQG · Überweisung und Übermittlung an die Partnerstaaten
Die ESTV überweist die erhaltenen Einmalzahlungen und übermittelt die Meldungen innerhalb der im anwendbaren Abkommen festgelegten Fristen an die zuständigen Behörden der Partnerstaaten.