672.3
CH
Art. 4 Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über die Anerkennung privater Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Vermögen) - Anwendbarkeit
Vermögen
Art. 4 Vermögen · Anwendbarkeit
Eine Vereinbarung wird mit ihrer Anerkennung durch den Bundesrat auf dem ganzen Gebiet der Schweiz anwendbar.