672.3
CH
Art. 3 Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über die Anerkennung privater Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Vermögen) - Entzug der Anerkennung
Vermögen
Art. 3 Vermögen · Entzug der Anerkennung
Der Bundesrat kann einer Vereinbarung die Anerkennung jederzeit entziehen, wenn: a. die Reziprozität nicht mehr gewährleistet ist; b. die Vereinbarung in schwerer Weise verletzt worden ist; oder c. die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert.