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Art. 3 Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über die Anerkennung privater Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Vermögen) - Entzug der Anerkennung

Vermögen
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Art. 3 Vermögen · Entzug der Anerkennung

Der Bundesrat kann einer Vereinbarung die Anerkennung jederzeit entziehen, wenn: a. die Reziprozität nicht mehr gewährleistet ist; b. die Vereinbarung in schwerer Weise verletzt worden ist; oder c. die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert.

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