672.3
CH
Art. 2 Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über die Anerkennung privater Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Vermögen) - Voraussetzungen
Vermögen
Art. 2 Vermögen · Voraussetzungen
Die Anerkennung einer Vereinbarung nach Artikel 1 setzt voraus, dass: a. die Reziprozität gewährleistet ist; b. die Vereinbarung mit der Abkommenspolitik der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbar ist; und c. die zuständigen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates der Anerkennung zugestimmt haben; stimmen die Beschlüsse der Kommissionen nicht überein, so ist Artikel 95 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 sinngemäss anwendbar.