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Art. 2 Bundesgesetz vom 17. Juni 2011 über die Anerkennung privater Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Vermögen) - Voraussetzungen

Vermögen
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Art. 2 Vermögen · Voraussetzungen

Die Anerkennung einer Vereinbarung nach Artikel 1 setzt voraus, dass: a. die Reziprozität gewährleistet ist; b. die Vereinbarung mit der Abkommenspolitik der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vereinbar ist; und c. die zuständigen Kommissionen des Nationalrates und des Ständerates der Anerkennung zugestimmt haben; stimmen die Beschlüsse der Kommissionen nicht überein, so ist Artikel 95 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 sinngemäss anwendbar.

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