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672.2 STADGLECF CH

Art. 7 Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) - Nichteintreten auf das Gesuch

StADG; 2. Kapitel: Verständigungsverfahren zur Vermeidung einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung
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Art. 7 StADG · Nichteintreten auf das Gesuch

Das SIF leitet kein Verständigungsverfahren ein, wenn: a. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach dem anwendbaren Abkommen nicht erfüllt sind; b. das Gesuch die Anforderungen nach Artikel 5 nicht erfüllt und die Mängel nicht behoben worden sind; oder c. die gesuchstellende Person ihren Pflichten nach Artikel 6 nicht nachkommt.

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