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672.2 STADGLECF CH

Art. 4 Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) - Gesuchstellende Person

StADG; 2. Kapitel: Verständigungsverfahren zur Vermeidung einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung
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Art. 4 StADG · Gesuchstellende Person

Eine Person, die der Auffassung ist, dass sie oder eine mit ihr verbundene Person von einer dem anwendbaren Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung betroffen ist oder sein wird, kann um Durchführung eines Verständigungsverfahrens ersuchen.

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