672.2
STADGLECF
CH
Art. 36 Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) - Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
StADG; 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 36 StADG · Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
Das Bundesgesetz vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird aufgehoben.
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