Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
672.2 STADGLECF CH

Art. 3 Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) - Zuständige Behörde

StADG; 2. Kapitel: Verständigungsverfahren zur Vermeidung einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung
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Art. 3 StADG · Zuständige Behörde

Für die Durchführung der Verständigungsverfahren zuständig ist das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF).

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