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Bundesbeschluss vom 14. Dezember 2018 über die Genehmigung des Abkommens mit Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Finanzkonten)

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Bundesrecht (SR / Fedlex)
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Gesetzestext (4 Artikel)

Finanzkonten

Das Abkommen vom 13. Oktober 2017 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Finanzkonten

Der Bundesbeschluss vom 6. Dezember 2017 über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/2019 ist sinngemäss anwendbar.

Finanzkonten

Falls der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten mit der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China auf der Grundlage der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten durchgeführt werden kann, wird der Bundesrat ermächtigt, das Abkommen zu kündigen .

In diesem Fall richtet sich das weitere Vorgehen nach dem Bundesbeschluss vom 13. Dezember 2018 über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Hongkong.

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