642.21
VSTGLIALIP
CH
Art. 46 Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer (VStG)
VStG; Dritter Abschnitt: Behörden und Verfahren; B. Verfahren; I. Steuererhebung; 7. Zwangsvollstreckung; b. Übergang der Rückgriffsansprüche
Art. 46 VStG
Fällt der Steuerpflichtige in Konkurs oder wird in einer gegen ihn gerichteten Betreibung das Pfändungsbegehren gestellt, bevor er seiner Pflicht zur Steuerüberwälzung nachgekommen ist, so gehen die ihm zustehenden Rückgriffsansprüche bis zur Höhe der noch nicht bezahlten Steuer auf den Bund über.
...