Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
642.21 VSTGLIALIP CH

Art. 46 Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer (VStG)

VStG; Dritter Abschnitt: Behörden und Verfahren; B. Verfahren; I. Steuererhebung; 7. Zwangsvollstreckung; b. Übergang der Rückgriffsansprüche
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (83 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 46 VStG

Fällt der Steuerpflichtige in Konkurs oder wird in einer gegen ihn gerichteten Betreibung das Pfändungsbegehren gestellt, bevor er seiner Pflicht zur Steuerüberwälzung nachgekommen ist, so gehen die ihm zustehenden Rückgriffsansprüche bis zur Höhe der noch nicht bezahlten Steuer auf den Bund über.

...

← Art. 45 VStG Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer (VStG) Art. 47 VStG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →