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Art. 26 Bundesgesetz vom 13. Oktober 1965 über die Verrechnungssteuer (VStG)

VStG; Zweiter Abschnitt: Steuerrückerstattung; A. Rückerstattung der Steuer auf Kapitalerträgen und auf Gewinnen aus Geldspielen sowie aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung ; II. Berechtigte; 3. Kollektive Kapitalanlagen
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Art. 26 VStG

Die kollektive Kapitalanlage, welche die Verrechnungssteuer auf den Erträgen von Anteilen an einer kollektiven Kapitalanlage gemäss KAG entrichtet (Art. 10 Abs. 2), hat für Rechnung der kollektiven Kapitalanlage Anspruch auf Rückerstattung der zu ihren Lasten abgezogenen Verrechnungssteuer; Artikel 25 findet sinngemässe Anwendung.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

BVGE-2016-25 (Art. 26 VStG)
Irish Pension Fund Denied Swiss Withholding Tax Refund, Investors Must Claim
Provides for the refund of withholding tax for Swiss collective investment schemes.