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642.113 INVV CH

Art. 36 Verordnung vom 16. November 1994 über die Errichtung des Nachlassinventars für die direkte Bundessteuer (InvV) - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 36 InvV · Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes vom 7. Dezember 1944 über die Errichtung des Nachlassinventars für die direkte Bundessteuer wird aufgehoben.

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