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Art. 2 Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft (ZBstG) - Begriffe

ZBstG; 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 ZBstG · Begriffe

In diesem Gesetz werden die nachstehenden Begriffe wie folgt verwendet: a. Zahlstelle: im Sinne von Artikel 6 des Abkommens; b. Zinszahlung: im Sinne von Artikel 7 des Abkommens; c. nutzungsberechtigte Person: im Sinne von Artikel 4 des Abkommens.

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