641.611.21
BTRVOBcarb
CH
Art. 2 Verordnung des UVEK vom 15. Juni 2016 über den Nachweis der Erfüllung der ökologischen Anforderungen an biogene Treibstoffe (BTrV) - Nachweis der Erfüllung der ökologischen Anforderungen
BTrV
Art. 2 BTrV · Nachweis der Erfüllung der ökologischen Anforderungen
Für den Nachweis, dass die ökologischen Anforderungen nach Artikel 19 c MinöStV erfüllt sind, muss der Gesuchsteller die Angaben nach den Artikeln 3–7 machen.