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Art. 2 Verordnung des UVEK vom 15. Juni 2016 über den Nachweis der Erfüllung der ökologischen Anforderungen an biogene Treibstoffe (BTrV) - Nachweis der Erfüllung der ökologischen Anforderungen

BTrV
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Art. 2 BTrV · Nachweis der Erfüllung der ökologischen Anforderungen

Für den Nachweis, dass die ökologischen Anforderungen nach Artikel 19 c MinöStV erfüllt sind, muss der Gesuchsteller die Angaben nach den Artikeln 3–7 machen.

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