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641.511 ASTVOIAUT CH

Art. 3 Automobilsteuerverordnung (AStV) - Herstellung im Inland

AStV
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Art. 3 AStV · Herstellung im Inland

Als Herstellung gilt: a. der Zusammenbau von Automobilen aus Teilen oder Baugruppen; b. das Karossieren von Chassis; c. der Umbau von Fahrzeugen, die der Steuer nicht unterliegen, zu steuerpflichtigen Automobilen.

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