641.511
ASTVOIAUT
CH
Art. 2 Automobilsteuerverordnung (AStV) - Nachträgliche Änderung des Entgelts
AStV
Art. 2 AStV · Nachträgliche Änderung des Entgelts
Ist die Steuer auf dem Entgelt erhoben worden und ändert dieses innerhalb eines Jahres, so wird der zu niedrig festgesetzte Steuerbetrag nachgefordert oder der zu hoch festgesetzte Steuerbetrag rückerstattet.