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Art. 2 Automobilsteuerverordnung (AStV) - Nachträgliche Änderung des Entgelts

AStV
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Art. 2 AStV · Nachträgliche Änderung des Entgelts

Ist die Steuer auf dem Entgelt erhoben worden und ändert dieses innerhalb eines Jahres, so wird der zu niedrig festgesetzte Steuerbetrag nachgefordert oder der zu hoch festgesetzte Steuerbetrag rückerstattet.

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