Bundesgesetz vom 20. März 1998 über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV (AHV) - Anhebung der Steuersätze
Gesetzestext (3 Artikel)
Zur Sicherstellung der Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt angehoben: a. der Normalsatz um 1 Prozentpunkt; b. der reduzierte Satz um 0,3 Prozentpunkte; c. der Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,5 Prozentpunkte.
Der gesamte Ertrag aus der Anhebung der Mehrwertsteuersätze geht an die AHV.
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Der Bundesrat regelt das Verfahren zur Überweisung der einzelnen Ertragsanteile an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Referendum.
Er tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.
Die Bundesversammlung setzt den Beschluss auf Antrag des Bundesrates ausser Kraft, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 41 ter Absatz 3 bis der Bundesverfassung nicht mehr erfüllt sind.