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Art. 2 Bundesbeschluss vom 22. Juni 2007 über die Festlegung des Härteausgleichs (Härteausgleichs) - Schlussbestimmung

Härteausgleichs
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Art. 2 Härteausgleichs · Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2008

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